Klinischer und Gesundheitspsychologe
Psychotherapeut (Verhaltenstherapie und Systemische Familientherapie)
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Persönlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen sind eine schwere Störungen der charakterlichen Konstitution und des Verhaltens, die mehrere Bereiche der Persönlichkeit betreffen. Sie gehen meist mit persönlichen und sozialen Beeinträchtigungen einher. Persönlichkeitsstörungen umfassen tief verwurzelte, anhaltende Verhaltensmuster, die sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen. Dabei findet man bei Personen mit Persönlichkeitsstörungen gegenüber der Mehrheit der betreffenden Bevölkerung deutliche Abweichungen im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und in Beziehungen zu anderen. Solche Verhaltensmuster sind meistens stabil und beziehen sich auf vielfältige Bereiche von Verhalten und psychischen Funktionen. Häufig gehen sie mit persönlichem Leiden und gestörter sozialer Funktions- und Leistungsfähigkeit einher.
Persönlichkeitsstörungen unterscheiden sich von Persönlichkeitsänderungen durch den Zeitpunkt und die Art und Weise ihres Auftretens. Sie beginnen in der Kindheit oder Adoleszenz und dauern bis ins Erwachsenenalter an, wo sie sich erst endgültig manifestieren. Daher ist die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vor dem Alter von 16-17 Jahren unangemessen.
Persönlichkeitsstörungen beruhen nicht auf einer anderen psychischen Störung oder einer Hirnerkrankung, obwohl sie anderen Störungen voraus- und mit ihnen einhergehen können. Persönlichkeitsänderungen dagegen werden im Erwachsenenalter erworben, in Folge schwerer oder anhaltender Belastungen, extremer, umweltbedingter Deprivation, schwerwiegenden psychiatrischen Störungen und Hirnerkrankungen/-verletzungen.
Sie werden nach den vorherrschenden Verhaltensweisen klassifiziert. Gegenwärtig kann diese Klassifikation aber über eine Beschreibung von Typen und Untertypen, die sich gegenseitig nicht vollständig ausschließen und in einigen ihrer Merkmale überschneiden, nicht hinausgehen. Persönlichkeitsstörungen werden somit anhand von Merkmalsgruppen, die den häufigsten oder auffälligsten Verhaltensmustern entsprechen, unterteilt. Die so beschriebenen Subtypen werden als Hauptformen der Persönlichkeitsabweichungen angesehen.
Das internationale Diagnoseschema ICD-10 nennt folgende Persönlichkeitsstörungen:
1. Paranoide Persönlichkeitsstörung
2. Schizoide Persönlichkeitsstörung
3. Dissoziale Persönlichkeitsstörung
4. Emotional instabile Persönlichkeitsstörung: impulsiver Typus + Borderline Typus
5. Histrionische Persönlichkeitsstörung
6. Anankastische Persönlichkeitsstörung
7. Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung
8. Abhängige Persönlichkeitsstörung
9. Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeitsstörungen: z.B. narzisstische Persönlichkeitsstörungen
Jede Persönlichkeitsstörung besteht aus allgemeinen und speziellen Diagnosekriterien. Die allgemeinen Kriterien gelten für alle Persönlichkeitsstörungen, die besonderen Kriterien beschreiben die verschiedenen spezifischen Persönlichkeitsstörungen:
Nach den klinisch-diagnostischen Leitlinien des ICD-10 sind einige der folgenden allgemeine Merkmale zur Diagnostik einer Persönlichkeitsstörung erforderlich:
· Deutliche Unausgeglichenheit in den Einstellungen und im Verhalten in mehreren Funktionsbereichen wie Affektivität, Antrieb, Impulskontrolle, Wahrnehmen und Denken sowie in den Beziehungen zu anderen.
· Das auffällige Verhaltensmuster ist andauernd und gleichförmig und nicht auf Episoden psychischer Krankheiten begrenzt.
· Das auffällige Verhaltensmuster ist tief greifend und in vielen persönlichen und sozialen Situationen eindeutig unpassend.
· Die Störungen beginnen immer in der Kindheit oder Jugend und manifestieren sich auf Dauer im Erwachsenenalter.
· Die Störung führt zu deutlichem subjektiven Leiden, manchmal jedoch erst im späteren Verlauf.
· Die Störung ist meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden.
· Für die Diagnose der meisten Untergruppen müssen mindestens drei der jeweils genannten Eigenschaften oder Verhaltensweisen vorliegen.
· In unterschiedlichen Kulturen müssen unter Umständen besondere Kriterien in Hinsicht auf soziale Normen, Regeln und Verpflichtungen entwickelt werden.
Nach den präziser gefassten Forschungskriterien des ICD-10 sind folgende allgemeine Merkmale zur Diagnostik einer Persönlichkeitsstörung erforderlich:
G1. Die charakteristischen und dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster der Betroffenen weichen insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben ("Normen") ab. Diese Abweichung äußert sich in mehr als einem der folgenden Bereiche:
G2. Die Abweichung ist so ausgeprägt, dass das daraus resultierende Verhalten in vielen persönlichen und sozialen Situationen unflexibel, unangepasst oder auch auf andere Weise unzweckmäßig ist (nicht begrenzt auf einen speziellen auslösenden Stimulus oder eine bestimmte Situation).
G3. Persönlicher Leidensdruck, nachteiliger Einfluss auf die soziale Umwelt oder beides, deutlich dem unter G2. beschriebenen Verhalten zuzuschreiben.
G4. Nachweis, dass die Abweichung stabil, von langer Dauer ist und im späten Kindesalter oder der Adoleszenz begonnen hat.
G5. Die Abweichung kann nicht durch das Vorliegen oder die Folge einer anderen psychischen Störung des Erwachsenenalters erklärt werden. Es können aber episodische oder chronische Zustandsbilder der Kapitel F00 – F59 und F70 – F79 neben dieser Störung existieren oder sie überlagern.
G6. Eine organische Erkrankung, Verletzung oder deutliche Funktionsstörung des Gehirns müssen als mögliche Ursache für die Abweichung ausgeschlossen werden (falls eine solche Verursachung nachweisbar ist, soll die Kategorie F07.- verwendet werden).
F60.0 Paranoide Persönlichkeitsstörung
Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
F60.1 Schizoide Persönlichkeitsstörung
Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
F60.30 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung - Impulsiver Typus
Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung umfasst zwei Typen: impulsiver Typus (F60.30) und Borderline Typus (F60.31).
Die wesentlichen Charakterzüge des impulsiven Typus sind emotionale Instabilität und mangelnde Impulskontrolle. Ausbrüche von gewalttätigem und bedrohlichem Verhalten sind häufig, vor allem bei Kritik durch andere.
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen, darunter 2.:
F60.31 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung - Borderline Typus
Mindestens drei der fünf eben erwähnten Kriterien des impulsiven Typus müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen:
F60.4 Histrionische Persönlichkeitsstörung
Es müssen mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen vorliegen:
Egozentrik, Selbstbezogenheit, dauerndes Verlangen nach Anerkennung, fehlende Bezugnahme auf andere, leichte Verletzbarkeit der Gefühle und andauerndes manipulatives Verhalten vervollständigen das klinische Bild, sind aber für die Diagnose nicht erforderlich.
F60.5 Anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung
Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
F60.6 Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung (auch selbstunsichere Persönlichkeitsstörung genannt)
Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
F60.7 Abhängige (dependente) Persönlichkeitsstörung
Es müssen mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen vorliegen:
Zusätzlich können sich die Betreffenden selbst hilflos, inkompetent und nicht leistungsfähig fühlen.
Mindestens fünf der folgenden Merkmale müssen vorhanden sein::
Menschen mit einer Angststörung weisen oft folgende Persönlichkeitsstörungen auf, was erklärt, warum bei diesen die ansonsten sehr erfolgreichen konfrontativen und kognitiven Interventionsstrategien nicht so rasch wirken wie bei anderen Angstpatienten:
Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung. Es bestehen ständige Sorgen und Befürchtungen, anhaltende Vermeidungsreaktionen, ausgeprägte Minderwertigkeitsgefühle und massive Ängste bezüglich sozialer Ablehnung, die auch durch eine längere Psychotherapie nur schwer veränderbar sind.
Abhängige (dependente) Persönlichkeitsstörung. Als „abhängig von anderen Menschen“ gelten bestimmte Personen dann, wenn sie nicht auf eigenen Füßen stehen können, sondern sich ständig an andere anlehnen möchten.
Selbstunsichere Persönlichkeitsstörung. Die Betroffenen weisen eine fundamentale Selbstunsicherheit auf.
Zwanghafte Persönlichkeitsstörung. Es besteht ein zwanghaft-perfektionistisches Verhalten ohne Rituale.
Borderline-Persönlichkeitsstörung. Es handelt sich dabei um eine schwere Störung im Bereich der Affekte, der Impulskontrolle, des inneren Erlebens, des Selbstbildes und der Identität, der sozialen Beziehungsfähigkeit, des allgemeinen Sozialverhaltens u.a.
Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastungen. Wenn eine schwere posttraumatische Belastungsstörung über zwei Jahre andauert, kann daraus eine Persönlichkeitsveränderung resultieren (was definitorisch jedoch keine Persönlichkeitsstörung darstellt).