Klinischer und Gesundheitspsychologe
Psychotherapeut (Verhaltenstherapie und Systemische Familientherapie)
A-4040 Linz, Hauptstraße 77 Tel. 0043 732 77 86 01 E-Mail: morschitzky@aon.at
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Psychotherapie-Praxis
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Die Situation der Psychotherapie in Österreich
Die Ausübung der Psychotherapie durch speziell ausgebildete Personen ist seit dem Psychotherapiegesetz, d.h. seit 1991, geregelt. Psychotherapie ist seit der 50. ASVG-Novelle, d.h. seit 1992, der ärztlichen Hilfeleistung gleichgestellt und damit eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Es war geplant, Psychotherapie auf Krankenschein – ähnlich wie bei Kassenärzten – österreichweit in Form von 550 Planstellen anzubieten. Bei Psychotherapeuten ohne Kassenvertrag (so genannten „Wahlpsychotherapeuten“) sollte – ähnlich wie bei Wahlärzten – den Patienten der entsprechende Kassentarif minus 20 % Selbstbehalt ersetzt werden, unabhängig von deren tatsächlichem Stundentarif. Doch der bereits fertig ausgehandelte Kassenvertrag (so genannter „Gesamtvertrag“) erreichte keine ausreichende Zustimmung aufseiten der beiden Vertragspartner – im Jahr 1994 waren nicht genug Psychotherapeuten, im Jahr 2000 nicht genug Krankenkassen dafür.
Zur Finanzierung einer Psychotherapie auf Krankenschein wurde bereits 1994 der Krankenkassenbeitrag für alle Versicherten erhöht. Die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage wurde um 0,8 % erhöht – um 0,6 % für Psychotherapie und um 0,2 % für das Pflegegeld. Letzteres gibt es seither, Psychotherapie auf Krankenschein dagegen noch immer nicht, obwohl die Krankenkassen das Geld dafür einnehmen.
1999 stellten die Grünen im Nationalrat den gut gemeinten Antrag, das eingenommene Geld für Psychotherapie bis es einem Kassenvertrag gut verzinst anzulegen, doch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ließ mitteilen, dass es keine zweckgebundenen Einnahmen gebe – was nichts anderes heißt, als dass mit den Einnahmen für Psychotherapie die Löcher im Kassensystem gestopft werden.
Nach wie vor gibt es weiterhin für Psychotherapie nur den von den Krankenkassen (GKK, BVA, SVGW, SVB, VAEB) seit 1992 freiwillig angebotenen Kostenzuschuss von S 300,00 – was seit dem Euro (seit 2002) auf genau € 21,80 umgerechnet wurde, d.h. ohne jede Berücksichtigung der Inflation seit den frühen 1990er-Jahren. Nur einige kleinere Kassen zahlen mehr (z.B. LKUF).
Im Zeitalter der allseits bekannten Misere vieler Krankenkassen wird es leider auch in Zukunft keine Psychotherapie auf Krankenschein geben. Wenn es heißt, die Krankenkassen hätten kein Geld für Psychotherapie, dann stimmt dies insofern nicht, als das dafür eingenommene Geld bereits in der Vergangenheit für andere Zwecke ausgegeben wurde, was auch in Zukunft nicht anders sein wird.
Selbst im Falle eines Kassenvertrags wäre mit derart geringen Leistungen zu rechnen, dass diese aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht als kostendeckend anzusehen wären bzw. nicht als adäquat in Bezug auf einen durchschnittlichen Akademikergehalt. Der angebotene Stundentarif war schon 1994 einer der Gründe für das Scheitern des Kassenvertrags, weil Kassenpsychotherapeuten nur S 550,00 (€ 40,00) erhalten hätten. Die Patienten von Wahlpsychotherapeuten hätten nur „minus 20 % Selbstbehalt“ erhalten.
Fazit: Psychotherapie auf Krankenschein wird es leider trotz Forderungen von allen möglichen Seiten auf absehbare Zeit nicht geben. Müssten die Krankenkassen nur bei Kassenpsychotherapeuten Leistungen erbringen, wie dies in Deutschland der Fall ist, gäbe es wahrscheinlich schon einen Kassenvertrag. Aufgrund unseres Wahlarztsystems, das es in Deutschland nicht gibt, erscheint den Krankenkassen die Psychotherapie jedoch als unfinanzierbar. In zunehmendem Ausmaß übernehmen jedoch Zusatzversicherungen eine bestimmte Stundenzahl pro Jahr.
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